FAQ AWB FAQs Wer kann Ambulante Wohnbetreuung erhalten? Jede*r mit einer fachärztlichen Diagnose aus dem Bereich der psychiatrischen Erkrankungen. Was muss ich tun, um Ambulante Wohnbetreuung zu erhalten? Sie müssen einen Antrag beim Leistungsträger der Eingliederungshilfe stellen. Gerne helfen wir Ihnen bei den ersten Fragen. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt zu unserer Teamleiterin der Ambulanten Wohnbetreuung auf. Wie kann ich einen Wohnplatz in einer ihrer Wohnungen / Wohngemeinschaften bekommen? Nehmen Sie für Anfragen gerne Kontakt zur Verwaltung auf. Wir helfen gerne bei weiteren Fragen. Wichtiger Hinweis: Wir vermieten unsere Wohnplätze nur in Verbindung mit freiwählbarer Ambulanten Wohnbetreuung.